Dass eine Anlage in Investmentfonds für den langfristigen Vermögensaufbau empfehlenswert ist, darin ist man sich wohl einig. Sogar die Bundesregierung plant, die umlagefinanzierte Rente, um die kapitalgedeckte Aktienrente zu ergänzen. Privatanleger, die sich aus guten Gründen für eine fondsbasierte Anlage für die Altersvorsorge entscheiden, stehen regelmäßig vor der Frage: Entscheide ich mich für ein Depot oder schließe ich besser eine fondsgebundene Rentenversicherung ab?

Depot oder Fonds als Rente – wo ist der Unterschied?

In einem Depot werden Fondsanteile als Sondervermögen von einer Bank verwaltet. Das Depot hat keine feste Laufzeit und kann flexibel bespart werden. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Fondsanteile im Sicherungsvermögen eines Versicherers gehalten. Die Rentenversicherung hat eine feste Laufzeit. Am Ende der Laufzeit wird das Kapital in eine lebenslange Rente umgewandelt. Je nach Ausgestaltung gibt es Rentenversicherungen, die statt der Rente auch eine Kapitalauszahlung anbieten. Die Option der lebenslangen Rente versichert das Risiko, bedeutend älter zu werden, als die eigene Finanzplanung es vorsieht.

Worin gleichen sich die Produkte?

Im Kern setzen beide Produkte auf die Rendite aus einer breiten Auswahl von Investmentfonds. Moderne Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit auf flexible Änderung des Sparbeitrags, vorzeitige Zu- und Auszahlungen und Verschiebung des Rentenbeginns. Beide Produkte gibt es in sehr einfachen Ausführungen oder komplexer, geeignet zur Verwaltung eines ganzen Fondsportfolios.

Steuerliche Unterschiede

Der größte Unterschied liegt in der Besteuerung. Oder genauer: im Zeitpunkt der Besteuerung. Beim Umschichten des Kapitals von einem Fonds in einen anderen, erfordert das Depot den Verkauf der alten Fondsanteile. Der realisierte Gewinn ist steuerpflichtig. Im Rahmen der Rentenversicherung kann dieser Austausch steuerlich neutral stattfinden, da die Gewinne dem Anleger nicht zufließen und somit nicht realisiert werden.

Gewinne im Depot werden mit einer Kapitalertragsteuer von 25% (zzgl. Soli und Kirchensteuer) besteuert. Bei reinen Aktienfonds sind hierbei 30% des Gewinns steuerfrei (Teilfreistellung). Zudem wird jährlich die Vorabpauschale erhoben. Hierbei handelt es sich um einen fiktiven Gewinn i.H.d. Basiszinssatzes, der mit der Kapitalertragsteuer besteuert wird. Der Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 1.000€ p.a. ist anwendbar.

In einer fondsgebundenen Rentenversicherung (3. Schicht) werden realisierte Gewinne (Entnahmen) vor dem 62. Lebensjahr mit der Kapitalertragsteuer unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 15% versteuert.

Nach dem 62. Lebensjahr und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren werden realisierte Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz (zzgl. Soli und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 15% und des Halbeinkünfteverfahrens (nur 50% der Erträge) besteuert. Der Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 1.000€ p.a. ist anwendbar.

Eine lebenslange Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz (zzgl. Soli und Kirchensteuer) und unter Anwendung des Ertragsanteils besteuert.

Der geneigte Leser hat möglicherweise schon mitgerechnet und festgestellt: Die Steuersätze des Depots und der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung schenken sich nicht mehr so viel. Nehmen wir an, zu Rentenbeginn sollen beide Produkte voll ausgezahlt werden. Der persönliche Steuersatz liege bei 40% und Kirchensteuer falle nicht an. Die effektiven Steuersätze betrügen:

Depot: 70% x 25% + 5,5% = 18,46%
Rentenversicherung: 85% x 50% x 40% + 5,5% = 13,45%

Der Unterschied beläuft sich also auf knapp 5% – die Rendite eines durchschnittlichen Jahres am Aktienmarkt.

Der viel größere Vorteil liegt in folgenden steuerlichen Besonderheiten:

  1. Die Stundung der Vorabpauschale
    Die Vorabpauschale wird bei der finalen Entnahme des Investments in Abzug gebracht. Das bedeutet, effektiv wird die Steuer in der fondsgebundenen Rente nicht vermieden, sondern auf die Auszahlung verlagert. Der Vorteil liegt somit in der Stundung der Steuer. Bei aktuellem Basiszins (2,55%) ergäbe sich Vorteil von 0,1-0,3% p.a.
  2. Die Stundung von realisierten Gewinnen
    Bei Umschichtungen im Fondsportfolio werden im Depot im Moment des Umschichtens Steuern fällig. Die umgeschichteten Anteile starten ab diesem Moment steuerlich wieder bei 0% Gewinn. In der Rentenversicherung muss erst die finale Auszahlung besteuert werden. Es wird effektiv der gleiche Gewinn, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt, versteuert. Der Stundungsvorteil liegt je nach Laufzeit bei 0,2-0,5% p.a.

Kombiniert man nun alle o.g. steuerlichen Vorteile der Rentenversicherung und betrachtet den kumulierten Renditevorteil, ergibt sich für eine einmalige Investition je nach Laufzeit folgendes Bild:

Laufzeit Vorteil der Police
20 0,4% p.a.
30 0,5% p.a.
40 0,65% p.a.

Annahme: 100.000€ Anlage, 6% Rendite, 2,55% Basiszins, 10% jährliche Umschichtung der Fonds, ohne Produktkosten, ohne Sparer-Pauschbetrag

Flexibilität

Die meisten Depots bieten die Möglichkeit der tagesaktuellen Onlineeinsicht, der flexiblen Anpassung von Sparplänen und Zu- bzw. Auszahlungen. Viele Rentenversicherungen sind hier weniger flexibel. Häufig sind Änderungen nur mit Formularen zu übermitteln und Onlinezugänge trifft man noch eher selten am Markt vor. Es gibt aber eben auch Ausnahmen, die ziemlich exakt das abbilden können, was ein Depot kann – und teilweise sogar mehr.

Kostenunterschiede

Die Bandbreite der Produktkosten ist immens. Die Kosten eines Depots beginnen bei 0€. Setzt man gleiche Maßstäbe an und erwartet von beiden Produkten eine gehobene Funktionalität, dann sinkt die Kostendifferenz:

Kosten Depot Fondsgeb. Rentenversicherung
Fixkosten 0-45€ 36-60€
Anteilig am Fondsguthaben 0,15%-0,65% 0,2-0,45%

Anforderung: feste Portfoliostruktur, automatisiertes statisches Rebalancing, vollständige digitale Verwaltung, ohne inkludierte Beratervergütung

Fazit

Vergleicht man ein Fondsdepot mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung, sind die Produktkosten nicht unbedingt der entscheidende Unterschied.

Die Vorteile der Rentenversicherung liegen vor allem in der Steuerstundung. Naturgemäß wird der Vorteil der Steuerstundung größer, umso länger die Anlagedauer.

Nur: Warum ist die allgemeine Wahrnehmung, dass die Rentenversicherung das überteuerte und unflexible Produkt zur Anlage ist? Zum einen vermutlich, weil es in der Vergangenheit auch so war. Zum anderen werden Rentenversicherungen selten ohne Berater angeboten. Und Berater wollen (und sollten) bezahlt werden. Was dann folgt, ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Wer sich reflektiert mit dem Vergleich befasst, muss feststellen: Kosten und Flexibilität sind im Einzelfall zu betrachten. Es gibt auf beiden Seiten gute und schlechte Produkte. Ist der Zeitraum weniger lang, und Flexibilität besonders wichtig, fällt die Wahl auf das Depot. Von den äußeren Gegebenheiten steht die Rentenversicherung vor allem bei langem Anlagehorizont besser da. Wie so oft liegt die Wahrheit also in der Mitte.

Unser Tipp

Den Kapitalaufbau über 10 bis 15 Jahre für die Familiengründung oder das Eigenheim kann man sehr gut über ein Depot realisieren. Für die Altersvorsorge lohnt es sich oft mehr, auf die Rentenversicherung zurückzugreifen. Für die Wahl des richtigen Produktes sollte unbedingt ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden. Gerade hier gibt es gigantische Unterschiede im Hinblick auf die Produktkosten. Und da Verträge die Beratervergütung oft in den ersten Jahren mit den Kosten verrechnen, ist eine Entscheidung den Vertrag zu wechseln meist kostspielig.
Übrigens: Online abgeschlossene Verträge enthalten meistens eine Beratervergütung, auch wenn keine oder kaum eine Beratung stattfindet. Ein professioneller Rat lohnt sich.

Dieser Artikel wurde von Nils Klöckner verfasst.
Nils ist Spezialist für Investment und betreut die Investmentstrategien unserer Kunden. Zudem unterstützt er die Geschäftsführung rund um das Thema Produktmanagement

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist nach der Privathaftpflichtversicherung die wichtigste, private Versicherung. Denn mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherungsnehmer sich sicher sein, dass er im Worst Case, also wenn er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, noch immer ein Einkommen hat, um seinen Lebensstil sicherzustellen und weiter für die Altersvorsorge vorsorgen kann. Ebendarum gehen wir im Folgenden auf die wichtigsten Punkte in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein, auf die du achten solltest.

Verzicht auf abstrakte Verweisung in der BU

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist ein wichtiger Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), der den Versicherungsnehmer vor der Ablehnung möglicher Leistungsansprüche schützt.
Im Rahmen der abstrakten Verweisung kann der Versicherer den Versicherten, der aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, auf eine andere Tätigkeit verweisen, die er trotz seiner Beeinträchtigung noch ausüben kann. Dies kann dazu führen, dass der Versicherte seine Berufsunfähigkeitsrente nicht erhält, obwohl er nicht mehr in der Lage ist, seinen ursprünglichen Beruf auszuüben. Deswegen ist es wichtig, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
In aktuellen Tarifen wird üblicherweise auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

 

Prognosezeiträume in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Prognosezeiträume in der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich auf den Zeitraum, für den eine Berufsunfähigkeit prognostiziert werden muss, damit die versicherte Person Leistung erhält. In der Regel beträgt dieser Zeitraum sechs Monate, in alten Tarifen und Tarifen mit schwachen Bedingungswerken kann dieser aber auch bis zu 3 Jahre sein.  Für die optimale Absicherung sollten sechs Monate Prognosezeitraum erfüllt sein.

 

Möglichkeiten bei Beitragsschwierigkeiten

Wenn Versicherte aufgrund von Beitragsschwierigkeiten in Zahlungsverzug geraten, gibt es je nach Versicherer unterschiedliche Möglichkeiten, um die Beitragszahlungen vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen.

Eine Möglichkeit ist die Stundung der Beiträge. Hierbei wird zeitlich begrenzt die Beitragszahlung aufgeschoben bei vollem Versicherungsschutz. Die Beiträge können später je nach Versicherer zinslos oder verzinst als Einmalbeitrag oder ratierlich zurückgezahlt werden. Teilweise ist es auch möglich, den Beitrag entsprechend bis zum Ende der Laufzeit zu erhöhen. Eine andere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung, bei der der Schutz reduziert wird.  Auch eine vorübergehende Reduktion der Versicherungssumme kann eine Option sein. Allerdings sollten Versicherte sich bewusst sein, dass diese Maßnahmen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben können und im Schadensfall zu einer niedrigeren Leistung führen können. Auch auf etwaige Nachversicherungsgarantien und weitere Klauseln können diese Maßnahmen Auswirkungen haben. Diese gilt es individuell mit dem Berater im entsprechenden Fall durchzusprechen.

 

Ereignisabhängige und -unabhängige Nachversicherungsgarantien

Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie ist ein Teil in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die es dem Versicherten ermöglicht, seinen Versicherungsschutz zu erhöhen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Beispiele hierfür sind Hochzeit, Geburt eines Kindes, der Kauf eines Hauses oder das Ende der Ausbildung und des Studiums.

Diese Garantie ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz den flexibel veränderten Lebensumständen anzupassen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur der Gesundheitszustand nicht nachgeprüft wird, sondern insgesamt auf die Risikoprüfung verzichtet wird.

Die Erhöhung des Versicherungsschutzes in der Regel auf eine bestimmte Höchstsumme beschränkt. Diese Höchstsumme ist abhängig von der gewählten Gesellschaft und sollte direkt mit dem Berater besprochen werden.

Ebenso existieren häufig ereignisunabhängige Garantien zur Nachversicherung. Diese ermöglichen es dem Versicherten, unabhängig von bestimmten Ereignissen, die Versicherungssumme zu erhöhen. Der Versicherte kann diese Option in der Regel in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ziehen.

Für manche Versicherungsnehmer ist die Garantie auf eine Nachversicherung wichtiger als für andere. Es ist daher wichtig, dass der Berater diesen über die Bedingungen und Grenzen der Garantie genau aufklärt. Darüber hinaus muss der Berater regelmäßig über die aktuelle Lebenssituation up to date gehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz optimal an die individuellen Bedürfnisse angepasst wird und im Fall der Berufsunfähigkeit ausreichend ist.

 

Beitragsdynamik & Leistungsdynamiken

Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet eine Option, bei der sich die Beiträge und die Versicherungssumme im Laufe der Zeit automatisch anpassen. Diese Anpassung erfolgt in der Regel jährlich und orientiert sich üblicherweise an einer festgelegten Prozentzahl, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die Beitragsdynamik stellt somit sicher, dass der Versicherungsschutz auch langfristig auf einem angemessenen Niveau bleibt und die Inflation abfedert, ohne dass der Versicherungsnehmer sich aktiv um eine Anpassung kümmern muss.

Im Gegenzug dazu steht die Leistungsdynamik, welche zusätzlich in eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingewählt werden kann. Mit dieser soll der Inflation während des Leistungsfalls Rechnung getragen werden. Ferner wird bei vielen Gesellschaften auch eine nicht garantierte Leistungsdynamik aus den Überschüssen gezahlt. Da diese jedoch nicht garantiert ist, ist es häufig sinnvoll eine Leistungsdynamik bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen, um auch langfristig abgesichert zu sein.

 

Arbeitsunfähigkeitsklausel in der BU

Die AU-Klausel, auch als Arbeitsunfähigkeitsklausel bezeichnet, ist eine wichtige, meist optionale Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum bereits Leistung in Form einer monatlichen Rente vom Versicherer erhält. In der Regel wird Leistung für einen Zeitraum zwischen 18 und 36 Monaten gewährleistet. Normalerweise gibt es eine AU-Leistung ab der Dauer von sechs Monaten. Teilweise reicht zum Aktivieren der AU-Klausel bei Arbeitsunfähigkeit der Nachweis mit des “gelben Scheins”.

Die AU-Klausel dient auch zur Überbrückung, bis die BU-Leistung genehmigt worden ist. Alternativ kann hier auch die Absicherung über ein Krankentagegeld sinnvoll sein. Dies gilt es in einer individuellen Beratung mit einem Spezialisten herauszufinden.

 

Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen und Umorganisationshilfe

Der Verzicht auf Umorganisation ist eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die besonders für Selbstständige relevant ist. Sie besagt, dass der Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht dazu verpflichtet ist, seine Firma oder seine Arbeitsweise umzustrukturieren, um eine andere Tätigkeit ausüben zu können. Üblicherweise ist dieser Verzicht von der Größe des Betriebes und der Ausbildung bzw. der konkreten Tätigkeit der versicherten Person abhängig. Da eine Umorganisation häufig mit Kosten und Risiken verbunden ist, kann diese Klausel für einen Selbstständigen sehr wichtig sein. Der Verzicht auf diese gibt dem Versicherten also mehr Flexibilität und Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit und ermöglicht es ihm, sich auf seine Genesung und andere wichtige Dinge zu konzentrieren. Außerdem bieten viele Versicherer auch finanzielle Unterstützung in Höhe von mehreren Monatsrenten bei der Umorganisation des Betriebes an. Darüber hinaus gibt es noch weitere Klauseln und Punkte, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten sind. Diese können berufsspezifisch sein (z.B. DU-Klausel für Beamte) oder sind allgemein zu beachten (z.B. Einmalleistungen bei schwerer Krankheit). Am wichtigsten ist es nach wie vor in der Antragsstellung, die saubere Aufarbeitung der Krankheitsgeschichte und das richtige Ausfüllen der Gesundheitsfragen zu gewährleisten. Denn dir bringt der beste Vertrag mit den schönsten Klauseln nichts, wenn der Versicherer am Ende im Leistungsfall nicht leistet. Daher ist es wichtig, dass du mit einem Spezialisten eine richtige Lösung und individuelle Lösung für dich in der Arbeitskraftabsicherung findest.

Dieser Artikel wurde von Alexander Müller verfasst.
Alexander ist Versicherungsmakler und spezialisiert auf die Arbeitskraftabsicherung. Sein Anspruch ist es, dass jeder Kunde der Königswege eine adäquate und individuelle Arbeitskraftabsicherung besitzt. Denn die richtige Absicherung der Arbeitskraft ist für ihn die Grundlage jeder weiteren finanziellen Entscheidung für die Zukunft. Dies möchte er durch die finanzielle Bildung und allzeitige Betreuung und Unterstützung seiner Kunden erreichen.

Bei der Altersvorsorge stehen Frauen weit hinter den Männern. Nicht nur, dass sie ihre eigene Karriere zum Wohle der Familie meist zurückstellen. Noch immer verdienen Frauen in den meisten Branchen deutlich weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen. Das sorgt für Probleme im Alter in Form der Rentenlücke. Für Frauen ist es also umso wichtiger, dass sie mit einer Altersvorsorge für den Ruhestand vorsorgen.

Frauen erhalten deutlich weniger Rente als Männer

Frauen erbringen privat und beruflich enorme Leistung. Dennoch haben sie weniger Rentenansprüche als Männer. Sie arbeiten mehrheitlich in schlechter bezahlten Branchen und nehmen weniger Führungspositionen an. Auch Kindererziehung und die Pflege von Familienmitgliedern liegt überwiegend in den Händen der Frau. Hinzu kommt, dass sie noch immer durchschnittlich 13 Prozent weniger Gehalt beziehen als Männer in denselben Positionen. Das führt zum Problem.

Nach einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung betrug 2021 die durchschnittliche Altersrentenzahlung bei Männern 1.227 Euro. Frauen hingegen erhielten im Durchschnitt nur 807 Euro. Eine Differenz von mehr als 400 Euro im Monat! Damit beträgt die Rentenlücke zwischen beiden Geschlechtern rund 34 Prozent.

Quelle: wsi.de / Durchschnittliche Rentenhöhe von Frauen und Männer 2021

Die Höhe der Altersrente ist von vielen Faktoren abhängig

Grundsätzlich hängt die Höhe der Altersrente von den Beitragsjahren, der Beitragshöhe und dem Rentenbeginn ab. Schauen wir uns einmal an, welche Faktoren den Rentenanspruch reduzieren, wird schnell deutlich, dass die Mehrheit aller Frauen von mindestens einem betroffen ist:

  • Niedriger Lohn
  • Teilzeitarbeit
  • Rentenbeginn vor dem geregelten Rentenalter
  • Arbeitslosigkeit
  • Fehlende Beitragsjahre wegen Nicht-Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit

Zwar wertet die Rentenversicherung das Muttersein während der Kindererziehung wie Arbeitszeit und schreibt Müttern bis zu drei Beitragsjahre für jedes Kind gut, die Praxis zeigt aber, dass viele Frauen nach der Erziehungszeit zunächst nicht voll arbeiten. Sie nehmen Teilzeitstellen und Minijobs an und zahlen damit nur einen Bruchteil der Beiträge in die Rentenversicherung ein.

So erhält bspw. eine Frau mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 20.000 Euro trotz 40 Versicherungsjahren und Rentenbeginn mit 67 nach derzeitigem Stand knapp 590 Euro im Monat. Kannst du davon leben?

Altersvorsorge für Frauen: Die Rentenlücke schließen

Im ersten Schritt ist es wichtig, die eigenen Rentenansprüche zu kennen. Eine genaue Berechnung erstellt die gesetzliche Rentenversicherung. Ab dem 27. Lebensjahr erhältst du in der Regel einmal im Jahr den aktuellen Stand der Rentenansprüche sowie eine Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente. Achte darauf, dass Kinder-Erziehungszeiten korrekt angerechnet wurden.

Außerdem musst du dein Rentenalter festlegen. Wenn du nicht bis 67 Jahre arbeiten willst, ist mit Abschlägen zu rechnen – die Leistung fällt noch mal geringer aus. So erhältst du einen ersten Überblick über deine finanzielle Situation im Alter. Und kannst gemeinsam mit einem Finanzexperten herausfinden, wie du deine Rentenlücke am besten schließt.

Private und geförderte Rentenversicherungen

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Altersvorsorgeprodukten, mit denen sich die Rentenlücke schließen lässt. Besonders beliebt sind staatlich geförderte Produkte: Die Rürup-Rente, die vor allem Gutverdienern Steuervorteile bietet. Und die Riester-Rente, die sich in erster Linie für Familien lohnt. Denn zahlst du jedes Jahr vier Prozent deines Vorjahresbruttoeinkommens ein, erhältst du vom Staat die vollen Zulagen. Das sind 175 Euro für dich selbst, 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 zur Welt kamen. So kannst du bspw. mit zwei kleinen Kindern jedes Jahr Zulagen in Höhe von 775 Euro beziehen.

Staatlich geförderte Rentenversicherungen haben aber den Nachteil, dass sie im Alter voll versteuert werden müssen. Eine private Altersvorsorge ohne Förderung muss nur mit dem Ertragsanteil, also der Differenz zwischen einbezahlten Beiträgen und Auszahlung versteuert werden. Außerdem bieten diese Produkte meist mehr Flexibilität hinsichtlich der Mindestbeiträge, Beitragsaussetzung und bei Leistungsbezug.

ETF und Fonds-Sparpläne

ETF und Fonds-Sparpläne sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Und auch zunehmend mehr Frauen, die ihre Altersvorsorge in die eigene Hand nehmen, setzen auf Anlagen in Wertpapiere. Wieso auch nicht, schließlich zeigen Erfahrungswerte eine gute Renditechance.  Bereits kleine Monatsbeiträge können gespart und flexibel angepasst werden. Außerdem kommen diese Produkte ohne Regelaltersgrenze, Mindestversicherungsdauer und Abschläge aus. Gerne informieren wir dich, wie du deine Altersvorsorge mit ETF und Fonds-Sparplänen aufbaust. Und ob du dich für ein Depot oder eine fondsgebundene Rente entscheiden solltest.

Die Immobilie als Altersvorsorge für Frauen

Auch Immobilien werden der Altersvorsorge angerechnet. Entweder, weil du durch zusätzliche Mieteinnahmen passiv dein Einkommen aufbesserst oder in deinem Eigenheim mietfrei wohnen kannst. Letzteres bedeutet, dass dir mehr Kapital zur Verfügung steht und du im Alter weniger Ausgaben hast. Wer keine Immobilie kaufen möchte, kann sein Geld auch in Immobilienfonds investieren. Über die Jahre verzeichnet die Geldanlage in sogenanntes Betongold meist eine konstant steigende Rendite.

Die richtige Altersvorsorge für Frauen – Jetzt beraten lassen

Das Ziel war es, Gleichberechtigung zu schaffen, als die Altersgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung für Frauen auf dasselbe Niveau wie für Männer angehoben wurde. Und auch sonst bewegt sich viel hinsichtlich der Altersvorsorge für Frauen; Anrechnung von Erziehungs- und je nach Umständen sogar von Pflegezeiten sowie die stufenweise Angleichung der Lohnverhältnisse. Aber das ist längst nicht genug.

Immer noch droht vielen Frauen – und übrigens auch Männern, die Altersarmut. Sie haben keine ausreichenden Rentenansprüche, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Das macht eine zusätzliche Altersvorsorge für Frauen, in Form einer (staatlich geförderten) Rente, ETF oder Fonds-Sparplänen unerlässlich. Denn nur wer rechtzeitig beginnt zu sparen, kann auch eine umfangreiche Rentenlücke schließen.

Unsere Experten beraten dich und helfen dir dabei, eine geeignete Altersvorsorge für Frauen zu finden. Vereinbare dazu jetzt einen Termin und nutze unser Kontaktformular, ruf uns an oder schick uns eine E-Mail.

Dieser Artikel wurde von Stefan Gierschke verfasst.
Stefan ist Experte für Finanzen und Geschäftsführer der Königswege GmbH. Sein Motto: Nie 0815 immer KW. Gemeinsam mit seinem Vertriebsteam denkt er die Finanzbranche neu und stellt Themen wie Transparenz und Vertrauen in den Vordergrund seines Handelns.